„Was heißt SV?“ „Schülervertretung!“ „Was macht eine Schülervertretung?“ „Sie vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler!“ „Aha!?“ _______ So oder so ähnlich wird wohl jede erste Bekanntschaft mit der SV ablaufen. Schlägt man das Wort »Interesse« nach, so finden sich Erklärungen wie „Anliegen“, Aufmerksamkeit“, Neigung“ oder „geistige Anteilnahme“. Interessen beschreiben also etwas, womit man sich beschäftigt. Unter der Voraussetzung, dass es einem gleichzeitig auch wirklich wichtig ist. Eine Interessenvertretung setzt sich nun für wichtige Anliegen ein. Sie artikuliert das, was einer Gruppe wichtig ist, was die Gruppe gerne umsetzten oder verhindern möchte. Bei alledem ist nicht vorgesehen, dass es ein allgemein vorgegebenes Gemein- oder Gesamtinteresse gibt, sondern man geht von unterschiedlichen Interessen aus, die berechtigten Einfluss ausüben, aber durchaus auch mal gegeneinander gerichtet sein können. Entscheidungen, die klären, welches Interesse sich durchsetzt, sollen dann demokratisch getroffen werden. Zwar gibt es einen gesetzlichen Rahmen, der nicht die Umsetzung eines jeden Interesses stützt, aber in der Regel ist die Entscheidung zwischen verschiedenen Anliegen oder Interessen ein politischer Prozess, der nach demokratischen Regeln verläuft. Interessenvertretungen sind in der Regel freiwillig. Personen schließen sich zu Gruppen zusammen und wollen, dass ihre Interessen berücksichtigt werden. Sie bilden dazu Organisationen, geben sich regeln, knüpfen Kontakte und betreiben öffentlichkeitsarbeit. In ihrer inneren Organisation sollten Interessenvertretungen demokratisch aufgebaut sein. Das heißt, dass Positionen, ämter und Zuständigkeiten immer von denen entschieden oder vergeben werden, die davon betroffen sind. In der SV muss also eine Position mit einer Mehrheit beschlossen und ämter durch Wahl vergeben werden. In Deutschland gibt es Besonderheiten der Zwangsvereinigungen als besondere Form der Interessenvertretung. Sie sind durch das Gesetzt geschaffen und vertreten die Interessen derjenigen, die sich in diesem Zusammenschluss befinden. Die SV ist eine solche Organisation. Sie ist vom Gesetzgeber vorgesehen als Vertretung der Interessen der Schülerinnen und Schüler. Ihre Aufgabe ist es, für diese Belange gegenüber Behörden, der öffentlichkeit oder (unter Umständen auch gemeinsam mit anderen) gegenüber weiteren Interessenvertretungen einzutreten. Die Arbeit einer Interessenvertretung besteht im Wesentlichem aus vier Aufgaben:
(Auszug aus dem LSV-Buch Hessen) |

© 2009 Meylim Valdés